PEC: as-ce@pec.cultura.gov.it  e-mail: as-ce@cultura.gov.it   tel/fax: 0823-355665

Archivio di Stato di Caserta

Untersuchungen und Zertifizierungen für verwaltungsmäßige Zwecke

Die Untersuchungen sowie die Zertifizierungen für verwaltungsmäßige Zwecke werden durch der Dienst des Saals des Studios. 

 

Man kann die Kopien der rechtsgültiger Dokumente mit dem Modul, dafür vorgesehen, beantragen. 

der/-ie Benutzer/-in, der/-ie die beglaubigten Kopien des Dokuments beantragt werden, muss die folgenden Regeln respektieren: 

-Die Antrage muss für jeden Dokumente verfasst sein, dafür die exakte archivistische Stellung anzeigen müssen. 

-An die Antrage muss gezwungenermaßen anhängen: 

  • eine Kopie des Personalausweis 

  • eventuelle Ermächtigung 

  • eine Kopie des Personalausweis des Obmanns 

  • eine Kopie des Quittungsbelegs 

 -An der Kopie des Dokuments muss man die Stempelmarken kleben, nach Maßgabe der bestehender Norm über Stempelmarken, in Höhe von N. 1 (eins) Stempelmarke jeden 4 (vier) Seiten. Die Legalisierung und die Apostillen sind zu Lasten von die Beteiligten. 

-Das Institut wird sich um die Validierung des Kopie, mit der Anzeige dem/-er Antragsteller/-in, Die Angaben des vervielfältigtes Dokuments, sowie irgendwelche Anzeigen, die für die Anerkennung des Dokuments nützlich sind, kümmern. 

-Es ist vorbehalten, wer stempelsteuerfrei gewesen wird, nach Maßgabe der Tabelle,Anlage B, die an dem Dekret des Bundespräsident 25 Juni 1953, N.492, beifügt ist. 

-Über der Antrage, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erwirken, es wird verwendet, dass die Staatsarchive nicht die Standesämter sind, und keine persönliche Zertifizierungen erteilen werden. Der/-ie Benutzer/-in muss bei dem Standesamt der Gemeinde, wo die originelle Urkunde registriert war, sodass die erwünschte Urkunde bekommen werden können. 



Ultimo aggiornamento: 12/06/2024