Die Untersuchungen sowie die Zertifizierungen für verwaltungsmäßige Zwecke werden durch der Dienst des Saals des Studios.
Man kann die Kopien der rechtsgültiger Dokumente mit dem Modul, dafür vorgesehen, beantragen.
der/-ie Benutzer/-in, der/-ie die beglaubigten Kopien des Dokuments beantragt werden, muss die folgenden Regeln respektieren:
-Die Antrage muss für jeden Dokumente verfasst sein, dafür die exakte archivistische Stellung anzeigen müssen.
-An die Antrage muss gezwungenermaßen anhängen:
-
eine Kopie des Personalausweis
-
eventuelle Ermächtigung
-
eine Kopie des Personalausweis des Obmanns
-
eine Kopie des Quittungsbelegs
-An der Kopie des Dokuments muss man die Stempelmarken kleben, nach Maßgabe der bestehender Norm über Stempelmarken, in Höhe von N. 1 (eins) Stempelmarke jeden 4 (vier) Seiten. Die Legalisierung und die Apostillen sind zu Lasten von die Beteiligten.
-Das Institut wird sich um die Validierung des Kopie, mit der Anzeige dem/-er Antragsteller/-in, Die Angaben des vervielfältigtes Dokuments, sowie irgendwelche Anzeigen, die für die Anerkennung des Dokuments nützlich sind, kümmern.
-Es ist vorbehalten, wer stempelsteuerfrei gewesen wird, nach Maßgabe der Tabelle,Anlage B, die an dem Dekret des Bundespräsident 25 Juni 1953, N.492, beifügt ist.
-Über der Antrage, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erwirken, es wird verwendet, dass die Staatsarchive nicht die Standesämter sind, und keine persönliche Zertifizierungen erteilen werden. Der/-ie Benutzer/-in muss bei dem Standesamt der Gemeinde, wo die originelle Urkunde registriert war, sodass die erwünschte Urkunde bekommen werden können.