Das Staatsarchiv von Caserta vergibt seine Räume zur individuellen Nutzung gemäß der mit Dekret Nr. 2 vom 29.04.2024 verabschiedeten Gebührenordnung, die auf den „Richtlinien für die Festlegung von Mindestgebühren und -abgaben für die Nutzungskonzession von an staatliche Institute und Kulturstätten übergebenen Immobilien“ (DM 161/2023, DM 187/2023, DM 108/2024) beruht.
Antragsformular für die Konzessionierung von Räumen.